Definition
Definition
Die Synästhesie ist ein »Zugleichempfinden«: verschiedenartige Sinneseindrücke werden zugleich wahrgenommen. Es werden mehrere Sinne gleichzeitig angesprochen, die Reizung eines Sinnesorgans schließt die Reizung eines weiteren Sinns mit ein:
- »Süß spricht das Herz.« = Schmecken + Hören
- »schreiendes Rot« = Hören + Sehen
- »Golden wehn die Töne nieder.« (Brentano, »Abendständchen«) = Sehen + Hören
- »Ihr Duft war wie herrlicher Gesang von tausend Flötenstimmen.« (Hoffmann: »Der goldne Topf«) = Riechen + Hören
- »Süßer die Glocken nie klingen« = Schmecken + Hören